Wir erbringen Leistungen des SGB V (Krankenversicherung)
Die Leistungen des SGB V können durch den jeweiligen Hausarzt verordnet werden und dienen der Sicherung der ärztlichen Behandlung. Zudem dürfen diese Leistungen verordnet werden, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden, verkürzt oder verhindert wird und dies in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse verankert ist.
Die Behandlungspflege beinhaltet u.a.:
Verbandswechsel, Verabreichung von Injektionen, Medikamentengabe, Einreibung, Umschläge, Dekubitusbehandlung, Katheterwechsel- und Spülung, Verabreichung eines Einlaufs, Stomapflege, Überwachung der Vitalfunktionen.